Die Deutsche Bahn entschädigt ihre Kunden

Kunden, die aufgrund der aktuellen technischen Schwierigkeiten von Klimaanlagen in einigen ICE Zügen gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben, werden aus Kulanz zusätzlich mit 500 Euro Schmerzensgeld entschädigt.

Die Deutsche Bahn zahlt allen Fahrgästen, die aufgrund ausgefallener Klimaanlagen ärztlich behandelt werden mussten, aus Kulanz ein zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro in bar. Unabhängig davon erhalten diese Fahrgäste 150 Prozent des Fahrpreises als freiwillige Entschädigungsleistung in Form eines Reisegutscheins.

Weiterhin gültig bleibt die Regelung, dass die Bahn allen Passagieren 50 Prozent des ursprünglichen Fahrpreises als Reisegutschein erstattet, die massive Komforteinschränkungen durch ausgefallene Klimaanlagen im ganzen Zug hinnehmen mussten. Mit Vorlage der Originalfahrkarte können DB-Kunden einen Erstattungsantrag über die folgenden Wege stellen:

Per E-Mail: $url{hitzewelle@deutschebahn.com} (Bitte übermitteln Sie uns auch Ihre Anschrift zur Versendung des Reisegutscheines.)
Per Post: DB Fernverkehr AG, Kundendialog, Stichwort "Hitzewelle", Postfach 10 06 13, D-96058 Bamberg
Weitere Informationen per Telefon: 0180 5 99 66 33 Stichwort "Hitzewelle" (14 ct/Min. aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)

Die Anwendung der generellen Fahrgastrechte, die beispielsweise bei Verspätungen zu Gunsten der Bahnkunden greifen, bleibt davon unberührt.