Hauptnavigation

Fahrgastrechte und unterwegs im Bus mit Handicap

Mobilitätseingeschränkte Personen fahren Bus

Der ÖPNV bietet heutzutage Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zahlreiche Hilfen und Unterstützungen und ist für viele Menschen eine echte Alternative zum Individualverkehr. Unsere Busse verfügen über moderne Rollstuhlrahmen und die gelben Haltestangen in unseren Bussen sind für sehbehinderte Menschen aufgrund der Farbe und Gestaltung gut zu erkennen und zu ertasten.

Zunehmend treffen wir auch Menschen mit Rollatoren in unseren Bussen an. Hierfür müssen bestimmte Regeln eingehalten werden wie zum Beispiel, sich nicht während der Fahrt auf den Rollator zu setzen. 
 

Mitnahme von E-Scootern

Elektromobile, auch E-Scooter genannt, werden in Bussen in NRW zusammen mit dem Fahrer nach Maßgabe des einheitlichen Erlasses der Bundesländer (Verkehrsblatt 2017, Heft 6, Seite 237 ff.) befördert, sofern die Auslastung eine verkehrssichere Beförderung zulässt. Allerdings müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Fahrgast hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G bzw. aG (§3 Abs. 1 Nr.1 oder 7 SchwbAwV) oder für den E-Scooter eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erhalten.
  • Der E-Scooter ist nach Angaben des Herstellers für die Mitnahme mit einer aufsitzenden Person freigegeben und entsprechend gekennzeichnet.
  • Der Bus ist für den Transport geeignet und entsprechend mit einem entsprechenden Piktogramm gekennzeichnet.
  • Der Grenzwert für die Gesamtlast des E-Scooters darf 300 Kilogramm nicht übersteigen.
  • Der Fahrgast muss den E-Scooter selbstständig in den Bus ein- und ausfahren können.