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Barrierefrei unterwegs mit der Deutschen Bahn AG

In Deutschland leben etwa 10 Millionen Menschen mit kognitiven, körperlichen und Sinnesbehinderungen. Die Deutsche Bahn setzt sich dafür ein, diesen Fahrgästen eine selbstbestimmte Mobilität zu ermöglichen.

Rollstuhlknopf

Der Konzern bekennt sich zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung und bezieht diesen Leitgedanken jederzeit ein: bei der strategischen Ausrichtung, der Produktentwicklung und beim Service.

Die DB orientiert sich am Konzept des "Design für ALLE". Dabei geht es um mehr als bauliche Aspekte wie die Konstruktion der Fahrzeuge. Es geht auch um kommunikative Barrieren, die wir beseitigen, und um digitale Barrierefreiheit. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Stufenlosigkeit, sondern auch, den Bedürfnissen von Menschen mit kognitiven oder Sinnesbehinderungen zu begegnen.

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Ausgangspunkt für sämtliche Überlegungen, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen eine unbeschwerte Reise zu ermöglichen, sind gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Behinderten-Gleichstellungsgesetz des Bundes (BGG).

Zu den geltenden Anforderungen gehören weiterhin: die europäische Interoperabilitätsspezifikation TSI PRM, die EU-Fahrgastrechteverordnung, die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

In § 4 definiert das BGG den Begriff der Barrierefreiheit. In Verbindung mit der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) verpflichtet das BGG die Eisenbahnunternehmen, Programme zur weitreichenden Umsetzung von Barrierefreiheit in Bezug auf Infrastruktur und Fahrzeuge aufzulegen.

Das Gleichstellungsgesetz sieht lediglich eine Anhörung von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Programmerstellung vor. Die DB jedoch bindet die Behindertenverbände seit vielen Jahren in den Gestaltungsprozess ihrer Programme ein. Die Programme der DB zur Barrierefreiheit sind eine Selbstverpflichtung des DB Konzerns und damit wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einer "barrierefreien" Bahn.


Dabei spielt die Zusammenarbeit mit der der Programmbegleitenden Arbeitsgruppe eine zentrale Rolle. Die Arbeitsgruppe  besteht aus vom Deutschen Behindertenrat benannten Vertreter:innen namhafter Behindertendachverbände und aus Experten der Fachabteilungen des DB Konzerns.

Nach Artikel 21, Absatz 1 der Fahrgastrechteverordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Neufassung) stellen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Bahnhofsbetreiber nichtdiskriminierende Zugangsregeln für die Beförderung von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität auf. Alle Zugangsregeln finden Sie auf
www.bahn.de/fahrgastrechte

Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) - Hilfe bei der Reiseplanung

Die DB bietet Fahrgästen mit Behinderungen, aber auch Familien mit kleinen Kindern und älteren Menschen umfangreiche Serviceleistungen für die Planung ihrer Reise an. Hier finden Reisende nähere Informationen zur Planung und zu Beratungsangeboten für ihre Reise. Die MSZ bietet Ein-, Um- sowie Aussteigeservices und gibt Reiseauskünfte, die sich speziell an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen orientieren. Dazu zählen unter anderem Direktverbindungen, Reservierung individuell geeigneter Sitzplätze und die Zusendung von Fahrkarten. Damit Reisende ihre Reise wie gewünscht durchführen können, empfehlen wir Hilfeleistungen bis spätestens 20 Uhr am Vortag der Reise anzumelden. Bei Hilfeleistungen im Ausland sind 24 Stunden Vorlauf erforderlich.

Erreichbarkeit MSZ

Informationen zur Barrierefreiheit von Bahnhöfen

Rollhofen - Bahnsteigzugang
© Deutsche Bahn AG / Christian Bedeschinski

Die Webseite bahnhof.de sowie die App DB Bahnhof live bieten Reisenden einen mobilen Zugriff auf rund 5.400 Bahnhöfe deutschlandweit inklusive deren jeweiligen Abfahrt- und Ankunftszeiten in Echtzeit. Besonders hilfreich für mobilitäts- und sinneseingeschränkte Menschen sind dabei ausführliche Informationen zu der Bahnhofsausstattung, wie z. B. gleisscharfe Informationen zur Barrierefreiheit, Angaben zur Verfügbarkeit von Aufzugsanlagen und deren Funktionsfähigkeit sowie Kontaktinformationen und Servicezeiten von zentralen Anlaufstellen am Bahnhof.

Mit der App DB Bahnhof live können Reisende beispielsweise auch direkt Kontakt zur Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) aufnehmen, z. B. um eine Hilfeleistung für ihre Reise anzumelden. Darüber hinaus bietet die App Push-Benachrichtigungen bei Statusveränderungen von Aufzügen sowie Angaben zur Wagenreihung inklusive einer Erinnerungsfunktion an, wodurch Nutzende proaktiv über etwaige für sie relevante Änderungen informiert werden können.

Die DB verbessert mit zahlreichen Bau- und Ausstattungsmaßnahmen stetig die Barrierefreiheit an Bahnhöfen, damit alle Reisenden den Zugang zum System Bahn nutzen können.

Lesen Sie hier mehr zu den Ausstattungsmerkmalen und zur Entwicklung barrierefreier Bahnhöfe: Barrierefreie Bahnhöfe (dbinfrago.com)

Kriterien für einen weitreichend barrierefreien Bahnhof

  • Der stufenfreie Zugang zu allen Bahnsteigen ist mittels Aufzüge/langer Rampen oder stufenfreier Zugänge gewährleistet.
  • Alle Bahnsteige verfügen über eine Bahnsteighöhe von mindestens 55 cm.
  • Die Bahnsteige sind mit Zugzielanzeigern oder Dynamischen Schriftanzeigern (DSA) ausgestattet.
  • Die Bahnsteige verfügen über eine Lautsprecheranlage oder einen DSA mit Akustikmodul.
  • Es existiert eine Taktile Wegeleitung vom Bahnhofseingang zum Bahnsteig, mit baulichen Leitelementen, z.B. Handläufen und bei Bedarf mit taktilen Bodenindikatoren
  • Auf den Bahnsteigen ist ein taktiler Blindenleitstreifen installiert.
  • Die Stufenkanten mindestens der ersten und letzten Stufe eines Treppenlaufes sind kontrastreich markiert.
  • An den Handläufen von Treppen oder Rampen befinden sich taktile Handlaufschilder.
  • Die Wegeleitung am Bahnhof ist kontrastreich gestaltet, mit weißer oder gelber Schrift auf nachtblauem Untergrund.
  • Der Zugang zum Empfangsgebäude ist über Automatiktüren oder Flügeltüren sichergestellt.
  • Der niveaugleiche Einstieg vom Bahnsteig in den Zug ist direkt oder über mobile Einstiegshilfen möglich.

Barrierefreies Reisen im Regionalverkehr und in Bussen

KiN hilft Rollstuhlfahrer bei Einstieg in Zug über die Rampe
© Deutsche Bahn AG

Auch bei Neubeschaffungen von Zügen des Regionalverkehrs und bei Bussen werden die Anforderungen der Barrierefreiheit berücksichtigt. Rund drei Viertel der Fahrzeugflotte im Regionalverkehr sind bereits barrierefrei; der Ein- und Ausstieg ist, insbesondere bei den S-Bahnen, barrierefrei. Bei der restlichen Flotte kommen alternativ fahrzeuggebundene Ein- und Ausstiegshilfen gemäß TSI PRM zum Einsatz.

In den Fahrzeugen sind i.d.R. mehrere Rollstuhlstellplätze vorhanden (in jedem Mehrzweckabteil) und die meisten Fahrzeuge sind mit rollstuhlgerechten Toiletten und digitalen Informationssystemen ausgestattet.

Eine Sitzplatzreservierung oder Vormeldung für mobilitätseingeschränkte Reisende ist im Nahverkehr nicht notwendig (Ausnahme sind eventuelle Umstiegshilfen). Spontane Hilfeleistungen sind durch Triebfahrzeugführer:innen und Kundenbetreuer:innen im Nahverkehr möglich, z.B. Bereitstellung einer Rollstuhlrampe. Wir empfehlen jedoch eine Anmeldung bis 20 Uhr am Vortag der Reise über die MSZ.

Senior steigt mit Rollator hinten aus Bus aus
© Deutsche Bahn AG/ Malte Braun

Als größtes Busunternehmen Deutschlands betreibt die DB rund 5.000 Busse. Davon sind bereits 90 Prozent niederflurig. Mithilfe dieser Technik und dank der Schulung unserer Fahrer:innen wurde auch hier die Mobilitätskette für Reisende mit Einschränkungen verbessert.