Als Marktführerin im bundesdeutschen Nahverkehr mit rund 40.000 Mitarbeitenden (Stand April 2024) besteht die Kernleistung der DB Regio AG darin, täglich Millionen Reisende im Regionalverkehr pünktlich, sicher, komfortabel und umweltschonend zum gewünschten Ziel zu bringen und dabei die Vorgaben der jeweiligen Verkehrsverträge zu erfüllen. Unser Angebot umfasst sowohl den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit Regional-Express-, Regionalbahn- und S-Bahn-Linien als auch Regional- und Stadtbusverkehre. Damit bieten wir Reisenden umfassende Mobilitätsangebote nicht nur in Metropolen und Ballungsräumen, sondern auch im ländlichen Raum. Unsere regionale Aufstellung gewährleistet ein an den lokalen Kundenbedürfnissen orientiertes Nahverkehrsangebot.
Dabei sind wir uns unserer großen sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst. Unser Ziel ist es, entlang unserer Lieferkette eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung zu gewährleisten.
Mit der Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der deutsche Gesetzgeber hierfür die Rahmenbedingungen geschaffen. Im Bewusstsein der entscheidenden Rolle von Unternehmen bei der Förderung von Menschenrechten, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe auch gesetzlich verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise umzusetzen und ein verantwortliches Management ihrer Lieferketten zu etablieren. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der Lieferketten zu verbessern, die soziale und unternehmerische Verantwortung zu stärken und Durchsetzungspotenziale in Lieferketten zu schaffen.
Im Sommer 2024 hat die Europäische Union eine EU-weite "Lieferkettenrichtlinie" verabschiedet, die sog. Corporate Sustainability Due Diligance Directive (CSDDD)². Über die CSDDD werden große europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Die CSDDD baut konzeptionell auf dem LkSG auf, enthält aber insbesondere im Umweltbereich auch Veränderungen. Sie muss zwei Jahre nach Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden.
In dieser Grundsatzerklärung bringen wir unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten zum Ausdruck:
- Wir bekennen uns zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung.
- Wir beschreiben die Verfahren, mit denen wir unsere Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umsetzen³
- Wir gehen auf die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen ein, die wir aufgrund unserer Risikoanalyse als prioritär identifiziert haben.
- Wir legen die Erwartungen fest, die wir an uns sowie an unsere Zulieferer und sonstige Geschäftspartner:innen haben, um die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten sicherzustellen.
Neben der DB Regio AG sind auch weitere Tochtergesellschaften der DB Regio AG aufgrund ihrer Größe selbst nach dem LKSG verpflichtet. Weiterhin ebenfalls auch die Muttergesellschaft der DB Regio AG, die Deutsche Bahn AG. Die Grundsatzerklärungen dieser Gesellschaften werden jeweils auf der Internetseite der jeweiligen Gesellschaft veröffentlicht. Während die Grundsatzerklärung der Deutschen Bahn AG die konzernweite Menschenrechtsstrategie vorgibt und ein übergreifendes Risikoprofil des gesamten DB-Konzerns zeichnet, unterscheidet sich die vorliegende Grundsatzerklärung der DB Regio AG insbesondere dahingehend, dass sie die eigene konkrete Risikolage darstellt.
1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).
2 Richtlinie 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859.
3 Beschreibung der Verfahren, mit denen wir unseren Pflichten nach § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 3 bis 5, sowie den §§ 7 bis 10 LkSG nachkommen.