Die Wahrung der Menschen- und Umweltrechte im eigenen Geschäftsbereich und entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten ist für den Vorstand der DB Regio AG von herausragender Bedeutung. Daher liegt die Verantwortlichkeit zur effektiven Umsetzung des LkSG in der DB Regio AG auf oberster Führungsebene in der Verantwortung des Vorstands der DB Regio AG. Dieser hat seinerseits klare Verantwortlichkeiten festgelegt, um die effektive Umsetzung und Überwachung des Risikomanagements sicherzustellen.
Zur Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten in der DB Regio AG hat der Vorstand der DB Regio AG einen LkSG-Beauftragten benannt. Der LkSG-Beauftragte ist in die Implementierung und Aktualisierung des Risikomanagementsystems eingebunden und führt risikobasierte Kontrollmaßnahmen durch, um die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten zu überprüfen.
Der Vorstand informiert sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, sowie anlassbezogen über die Arbeit des LkSG-Beauftragten. Dazu gibt der LkSG-Beauftragte insbesondere Auskunft über die wesentlichen Ergebnisse der Risikoanalyse, über ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie zu Meldungen aus dem Beschwerdeverfahren. Außerdem berichtet er darüber, ob die im Betriebsablauf verankerten Verfahren und die zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten ergriffenen Maßnahmen angemessen und wirksam sind. So wird gewährleistet, dass der Vorstand stets über alle relevanten Informationen verfügt, um seiner Verantwortung gerecht zu werden und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten wird im DB-Konzern konzernübergreifend durch die Konzernleitungsfunktion Nachhaltigkeit und Umwelt koordiniert und verantwortet sowie in Zusammenarbeit mit den Konzernleitungsfunktionen Compliance, Personalstrategie, Recht und Zentrale Beschaffung gesteuert.
Innerhalb der DB Regio AG wird die operative Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten durch den LkSG-Koordinator sichergestellt und gesteuert, der vom LkSG-Beauftragten bestimmt wird. Die relevanten Fachbereiche sind für die praktische Umsetzung der Sorgfaltsprozesse verantwortlich und werden dabei von weiteren Fachbereichen unterstützt. Alle diese Fachbereiche tragen in ihrer täglichen Arbeit zur effektiven Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei.
Die Tochterunternehmen der DB Regio AG, welche aufgrund ihrer Größe eigenständig nach dem LkSG verpflichtet sind, nehmen ihre LkSG-Angelegenheiten in eigener Verantwortung wahr und benennen durch ihre Geschäftsleitung ebenfalls jeweils eine:n LkSG-Beauftragte:n, welche:r die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen überwacht. Darüber hinaus wird auch in den verpflichteten DB Regio Tochtergesellschaften jeweils ein:e sogenannte:r LkSG-Koordinator:in bestimmt, die:der die Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltsplichten auf operativer Ebene steuert.
Um das LkSG im Grundsatz einheitlich umzusetzen, nimmt die Konzernleitung des DB-Konzerns eine Governance-Funktion gegenüber allen verpflichteten DB-Tochtergesellschaften wahr. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und Fortentwicklung der Menschenrechtsstrategie der Deutschen Bahn AG, die Bereitstellung von Methoden und Vorlagen zur dezentralen Umsetzung der Sorgfaltspflichten durch die verpflichteten DB-Tochtergesellschaften, sowie die fachliche Steuerung der LkSG-Koordinator:innen in den DB-Tochtergesellschaften.