In unserer Lieferkette haben wir nach Durchführung der Risikoanalyse, der darauf basierenden Heat Map sowie auf Grundlage des Beschwerdeverfahrens und den uns zur Verfügung stehenden Informationen aus Ratings in den folgenden Bereichen am häufigsten mittlere Risiken festgestellt:
- Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei (§ 2 Absatz 2 Nr. 3 LkSG)
- Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 2 Absatz 2 Nr. 5 LkSG)
- Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs (§ 2 Absatz 2 Nr. 9 LkSG)
- Verstoß gegen das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, wenn durch diese aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle Menschenrechte beeinträchtigt werden (§ 2 Absatz 2 Nr. 11 LkSG)
Wenngleich wir aufgrund der Erkenntnisse aus dem Beschwerdeverfahren und unserer sorgfältigen Auswahl unserer unmittelbaren Lieferanten keine entsprechenden Anzeichen für das Risikogebiet der Zwangsarbeit sehen, nehmen wir dieses aufgrund der besonderen Sensibilität dennoch in den Fokus. Die Priorisierung diese Risikogebiets fußt auf der abstrakten Risikoanalyse und adressiert die tiefere Lieferkette.
Veränderungen, insbesondere in komplexen Prozessen, erfordern Zeit und kontinuierliche Anstrengung, um nachhaltige Ergebnisse erzielen zu können. Wir haben uns daher für ein teilweises Beibehalten der Priorisierung der Risiken im vergangenen Jahr entschieden – vornehmlich solcher aus dem Umweltbereich. Zu sämtlichen vorgenannten Themen enthält unser externer Verhaltenskodex bereits Vorgaben, die durch risikobasierte Abfragen (z. B. über EcoVadis Ratings) sowie teilweise durch Audits bei Zulieferern überprüft werden. Hinsichtlich der festgestellten und prioritären Risiken führen wir sowohl im eigenen Geschäfts- als auch im Zuliefererbereich sensibilisierende Workshops mit den relevanten Entscheidungsträger:innen durch, die fortlaufend angepasst und verbessert werden. Auf Grundlage dieser Workshops ergreifen wir weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Anpassung unserer Beschaffungsstrategie und Einkaufspraktiken.
Veränderte prioritäre Risiken aufgrund künftiger oder anlassbezogener Risikoanalysen veröffentlichen wir in der nächsten Aktualisierung der Grundsatzerklärung.