Finanzen mit Kalkulation, Chart, Zahlentabelle, Rotstift und Taschenrechner
© PantherMedia/ Wolfgang Filser
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Stabile Finanzierung ist Voraussetzung für attraktive Mobilitätsangebote im ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) bezeichnet alle Nahverkehrsleistungen, die im öffentlichen Interesse erbracht werden. Vor allem Busse (Stadtbus, Regionalbus) und Bahnen (U-Bahn, Straßenbahn, Eisenbahn/SPNV) sind im ÖPNV unterwegs und tragen maßgeblich zur Mobilität in Deutschland bei. Nach Angaben des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nutzen jährlich rund zehn Milliarden Fahrgäste den ÖPNV in Deutschland, sowohl in ihrer Freizeit als auch auf dem Weg zur Arbeit.

In einigen Ballungszentren, etwa München, beträgt der Anteil der ÖPNV-Pendler bereits über 40 Prozent. In Berlin sind es knapp 40 Prozent, in Stuttgart oder Nürnberg über 30 Prozent. Der ÖPNV liefert damit einen hohen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Bevölkerung bei. Der ÖPNV in Deutschland gilt international als Vorbild. Zugleich ist der ÖPNV ein großer Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor. Bundesweit sind hier nach Angaben des VDV rund 400.000 Personen unmittelbar und mittelbar beschäftigt.

Finanzierungsinstrumente des ÖPNV im Überlick

Der Bedarf an Mobilität wächst stetig. Damit steigt auch die Nachfrage nach zuverlässigen und modernen Leistungen mit Bussen und Bahnen. Die Komplexität und Kapitalintensität des ÖPNV erfordern eine langfristige Planung, um die entsprechende Infrastruktur sowie moderne Fahrzeuge zur Verfügung stellen und den ÖPNV sinnvoll und effizient in den Gesamtverkehr integrieren zu können. Erforderlich hierfür ist eine ausreichende und langfristige Finanzierungsperspektive. Nur so kann die Leistungsqualität des ÖPNV erhalten und verbessert werden.

Finanziert wird der ÖPNV in Deutschland sowohl aus öffentlichen Mitteln, als auch durch die Nutzer, also über Fahrgeldeinnahmen. 2014 betrug die Nutzerfinanzierung nach Angaben des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) bundesweit 45,9 Prozent. Eine öffentliche Finanzierung des ÖPNV ist neben der Nutzerfinanzierung zwingend notwendig, um den verfassungsrechtlichen Auftrag einer flächendeckenden Daseinsvorsorge erfüllen zu können. Die öffentlichen Mittel werden dem Sektor über verschiedene Finanzierungsinstrumente zur Verfügung gestellt (siehe Grafik).

Finanzierung des ÖPNV in Deutschland
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Finanzierung des SPNV

Die wichtigste Finanzierungsquelle für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) als bedeutendem Teil des ÖPNV sind die sogenannten Regionalisierungsmittel.

Die Länder erhalten vom Bund über das Regionalisierungsgesetz (RegG) Finanzmittel, um die öffentliche Daseinsvorsorge im SPNV sicherstellen zu können. Diese Mittel werden insbesondere für die Bestellungen von Verkehrsleistungen im SPNV verwendet. Dazu werden grundsätzlich nach einem Wettbewerbsverfahren langfristige Verkehrsverträge zwischen dem vom Land beauftragten Aufgabenträger und den Verkehrsunternehmen abgeschlossen. Die Verträge regeln neben der Erbringung der Verkehrsleistung auch regelmäßig umfangreiche und langfristige Investitionen, beispielsweise für die Beschaffung von Fahrzeugen oder den Bau von Werkstätten.

In der Vergangenheit gab es Einschnitte und Änderungen im RegG, welche die Stetigkeit der Finanzierung negativ beeinflussten. Im Juni 2016 haben sich Bund und Länder auf die künftige Höhe der Mittel für den SPNV geeinigt.

Im Überblick:

Die Regionalisierungsmittel werden ab 2016 auf jährlich 8,2 Milliarden Euro festgelegt. Davon werden acht Milliarden Euro nach einem festgelegten Schlüssel auf alle 16 Bundesländer aufgeteilt. Als besondere Finanzierungsunterstützung erhalten die ostdeutschen Länder weitere 199 Millionen Euro und das Saarland eine Million Euro.

In den Folgejahren erfolgt eine jährliche Dynamisierung (Inflationsanpassung) um 1,8 Prozent. Die Regelung zur Bereitstellung der Regionalisierungsmittel gilt bis 2031.

Darüber hinaus haben Bund und Länder vereinbart, die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen. Kern des Gesetzes ist die Bereitstellung von Investitionsmitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.

Mittel für SPNV-Verkehrsleistungen einsetzen

Aus Sicht der Verkehrsunternehmen ist die neue Finanzausstattung des SPNV sehr zu begrüßen und stellt ein starkes Bekenntnis zu einem nachhaltigen Angebot im SPNV dar. Es schafft Planungssicherheit für bereits bestehende Verkehrsverträge und zukünftig geplante Verkehrsleistungen.

Es liegt nun in der Hand der Bundesländer und Aufgabenträger, ihrer Verantwortung für einen qualitativ und quantitativ hochwertigen Schienenpersonennahverkehr nachzukommen und die zur Verfügung stehenden Mittel in erster Linie für die Bestellung von SPNV-Verkehrsleistungen und fahrgastorientierte Services und Innovationen einzusetzen.