Die autonome Technologie steht bereit und wird in Deutschland aktuell auf Level 4 im Projekt KIRA getestet. Auf diesem Level fahren autonome Fahrzeuge mit normaler Geschwindigkeit, auch in den komplexen Situationen des normalen Straßenverkehrs. Die Gesetzeslage ist in Deutschland seit 2022 für den Einsatz autonomer ÖPNV-Verkehre durch die „Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung“ (AFGBV) auf nationaler Ebene geklärt. Dementsprechend kann in einem definierten Betriebsgebiet vollständig fahrerlos gefahren werden. Für den ÖPNV besteht damit ein ausreichender gesetzlicher Rahmen, um autonome Regelverkehre betreiben zu können.